Beruf und Familie Eine familienbedingte Auszeit im Job organisieren Natalie Kranz Wenn sich Eltern für Beruf und Familie entscheiden, ist die Freude oft mit der Angst bedeckt, beruflich benachteiligt zu werden. Welche Bedeutung hat eine Schwangerschaft für den weiteren Arbeitsverlauf? Vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs wird es immer wichtiger, erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter, die wegen der Geburt eines Kindes eine Zeit lang aus dem Beruf ausscheiden, bei ihrer Auszeit und ihrer Rückkehr in den Beruf zu begleiten. Dabei ist neben einem erfolgreichen Wiedereinstiegsprozess auch eine familienbewusste Gestaltung der Arbeitswelt Ziel einer nachhaltigen Personalpolitik. Vor allem in Führungspositionen findet ein Umdenken und Umstrukturieren in Richtung besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt. Auf der anderen Seite besteht ein hohes Informationsbedürfnis bei den werdenden Eltern nicht nur in Bezug auf den beruflichen Wiedereinstieg. Auch die rechtlichen und betrieblichen Bedingungen schon vor der Geburt des Kindes sind vielen werdenden Eltern unklar. Den Arbeitgeber informieren Zuerst muss natürlich der Vorgesetzte von der Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden, sobald diese bekannt sind. Schon jetzt kann man den Vorgesetzten um ein Informationsgespräch bitten, um dabei auch den weiteren Verlauf der Arbeit, bis zu den Mutterschaftsfristen, der Übergabe und des Erziehungsurlaubs zu planen. Auf diese Weise können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die berufliche Auszeit besser planen und sich schon vorab über den gewünschten Wiedereinstieg nach der Geburt des Kindes unterhalten. Dadurch kann das Unternehmen einen fließenden Arbeitsablauf erhalten und für die Eltern schafft es Sicherheit für die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz Etwa sieben Wochen vor der Geburt kann die Elternzeit vom Vater angemeldet werden, wenn sie gleich nach der Geburt anfangen soll. Es besteht auch die Möglichkeit, in Teilzeit weiter zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt kann man auch das Mutterschaftsgeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. In der sechsten Woche vor der Geburt beginnt nun der Mutterschutz. Nach der Geburt widmen sich die Eltern intensiv ihrem Kind. Doch auch hier sind Fristen und Termine einzuhalten: Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt, der sich veränderte Familienstand muss auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden und eine Kopie der Geburtsurkunde sollte an den Personalbereich und die Krankenkasse gesendet werden. Bis zu einer Woche nach der Geburt muss auch der Krankenversicherungsschutz für das Kind mit der Krankenkasse geklärt werden. Das Elterngeld kann acht Wochen nach der Geburt beantragt werden. Bürokratie der Babypause Obwohl man die erste Zeit nach der Geburt erschöpft ist und sich mit dem neuen Familienmitglied auch erstmal vertraut machen muss, bleiben einem die bürokratischen Gänge nicht erspart. Sogar seine Arbeitsstelle kann man nicht aus dem Kopf streichen, denn man muss den Personalbereich innerhalb einer Woche nach der Geburt über die Rückkehr schriftlich in Kenntnis setzen oder die Elternzeit anmelden, wenn sie für die Mutter direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll. Auch sie kann den Wunsch äußern, Teilzeit zu arbeiten. Sofern nicht zu Beginn der Elternzeit die gesamten drei Jahre beantragt wurden, muss sieben Wochen vor Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes das dritte Jahr Elternzeit beantragt werden oder auf Antrag bis zu zwölf Monaten übertragen werden. Dem Personalbereich ist auch mitzuteilen, ob man schon in die bisherige Tätigkeit (oder Teilzeittätigkeit) zurückkehren will. Ansonsten muss drei Monate vor dem Wiedereinstieg, bzw. dem Ende der Elternzeit dies mitgeteilt werden. Es ist sinnvoll, ein Rückkehrgespräch zu vereinbaren und dabei mit dem Vorgesetzten über eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen zu sprechen. Damit Sie wieder selbstbewusst und entspannt den Arbeitsalltag bewältigen können.