Geld im Studium Chronische Geldknappheit K. Sass Schließlich muss man sich ernähren, will abends mal weggehen oder sich auch mal für die bestandene Prüfung belohnen. Unterstützung vom Staat Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) unterstützt Studenten während ihres Erst-Studiums abhängig von dem Einkommen der Eltern des vorletzten Kalenderjahres. Einen Antrag zu stellen, sei jeden wärmstens ans Herz gelegt. Und zwar frühzeitig, mindestens 3 Monate vor Studiumbeginn. Zwar ist das Ausfüllen von den Formblättern eine ziemlich zeitintensive Angelegenheit, aber bei dem einen oder anderen wird sich der Aufwand vielleicht lohnen. Die Hälfte der Förderung wird als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt, was 5 Jahre nach Studiumende mit 105 Euro monatlich zurückgezahlt werden muss. Um finanzielle Unterstützung von Vater Staat zu bekommen, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Wer nebenbei arbeiten geht, darf nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, zumindest, wenn er über die Eltern familienversichert ist. Bafög wird solange gewährt, wie man in der Regelstudienzeit bleibt. Was viele nicht wissen: nach dem vierten Semester ist ein Leistungsnachweis fällig. Das heißt, Bachelor-Studenten müssen dann ihre Fachmodulprüfung ablegen und Magister- bzw. Lehramtstudenten ihre Zwischenprüfung. Diplom-Studenten müssen ebenfalls einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verschiebung um ein Semester möglich. Spricht nichts gegen die Ablegung der Zwischenprüfung wird das Bafög rigoros gestrichen, bis ein Leistungsnachweis vorliegt. Als Bafög-Empfänger ist ein Fachrichtungswechsel nur bis zu Beginn des vierten Fachsemesters möglich. Der Wechsel sollte deshalb rechtzeitig erfolgen und gut überlegt sein. Einen weiteren Vorteil, den Bafög-Empfänger genießen, ist die Befreiung von der GEZ-Gebühr nach Antragstellung.