MMR-Impfung Ein Pieks gegen Masern Heidrun Berger In Deutschland stecken sich immer mehr Menschen mit Masern an. Neben Kindern unter einem Jahr erkranken zunehmend junge Erwachsene. Anlass genug im eigenen Impfbuch zu überprüfen, ob eine Impfung gegen Masern vorliegt. Zum Beispiel in Form einer MMR-Impfung. Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen und einem typische Hautausschlag einhergeht. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf wie Entzündungen des Mittelohrs, der Bronchien, der Lunge oder des Gehirns. Schützen kann man sich durch eine Impfung – wie auch gegen andere ansteckende, gefährliche Krankheiten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt deshalb, das Impfbuch wieder einmal zu überprüfen. Und vor allem darauf zu achten, ob ein Impfschutz gegen Masern vorhanden ist. Seit März 2020 besteht zudem eine Impfpflicht für Masern. Sie gilt für Kindergartenkinder und Schulkinder sowie Lehrer, Erzieher und Krankenhauspersonal. „Um Kleinkinder frühzeitig vor Masern mit möglichen schweren Komplikationen zu schützen, sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder rechtzeitig geimpft sind. Aber auch Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen“, rät Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. Mehrfachschutz für Kinder: MMR-Impfung Bei Kindern werden zwei Impfungen gegen Masern zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung) empfohlen. Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen, die zweite vor Ende des zweiten Lebensjahres. Ältere Kinder und Jugendliche sollten die verpasste MMR-Impfung möglichst bald nachholen. Zudem wird allen nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz, eine Impfung gegen Masern angeraten. Schutz für die Gemeinschaft, die Herdenimmunität Im Bus, beim Arzt oder Einkaufen – mit einer Infektionserkrankung kann man sich leicht anstecken. Das Masernvirus beispielsweise überträgt sich durch Tröpfcheninfektion. Ein Husten oder ein Gespräch reichen aus. Nur mit einer ausreichend hohen Impfquote könne verhindert werden, dass sich die Masern ausbreiten, sagt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Das sei möglich, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Impfschutz gegen Masern hätten. Seien ausreichend viele Menschen geimpft, böte dies auch Einzelnen, die nicht geimpft werden können, einen Schutz vor Ansteckung. Von dieser so genannten Herdenimmunität würden Säuglinge, die noch zu jung sind für die Impfung, oder Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht geimpft werden dürfen, profitieren. Impfungen verhindern also bestimmte Krankheiten nicht nur beim einzelnen Menschen, sondern in der gesamten Population („Herde“). Bei einer hohen Impfquote innerhalb einer Bevölkerung bricht die Population des Krankheitserregers zusammen, weil sie sich nicht mehr vermehren kann. Auf diese Art und Weise wurden schon Krankheitserreger weltweit ausgerottet, wie 1980 die Pocken. Und in Deutschland beispielsweise gab es 1990 den letzten einheimischen Fall von Kinderlähmung.