Ein Blick hinter die Kulissen Elterliche Pflichten im Alltag Redaktion Mit der Geburt eines Kindes erwartet Eltern nicht nur Familienzuwachs, sondern auch eine große Verantwortung und elterliche Pflichten. In den ersten Lebensjahren ist ein Kind voll und ganz auf die Hilfe und Fürsorge der Eltern angewiesen. Diese besondere Verantwortung ergibt sich nicht nur aus der moralischen Verpflichtung. In Deutschland gelten für Eltern gewisse Spielregeln, was den Umgang mit Kindern betrifft. Elterliche Pflichten umfassen nicht allein den Unterhalt – bestehend aus Essen oder Bekleidung. Familien müssen letztlich auch dafür Sorge tragen, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt bleiben und ein gewisses Maß an Gesundheitsfürsorge stattfindet. Dabei lassen sich nicht alle Rechte und Pflichten konkret einem Gesetz und Paragrafen zuordnen. Mitunter ist die elterliche Fürsorge im gesetzgeberischen Kontext eher abstrakt geregelt. Dieser Ratgeber soll Eltern deshalb eine gewisse Orientierung bieten. Inhalt1 Unterhaltspflicht: Was müssen Eltern hier beachten 2 Aufsichtspflicht – Eltern haften für ihre Kinder3 Deliktunfähigkeit bei Kindern4 Gesundheitsversorgung: Was haben Eltern zu beachten5 Unterlassung der Gesundheitsfürsorge6 Schulpflicht: Anmeldung und Überwachung7 Fazit: Eltern haben viele Pflichten zu erfüllen Unterhaltspflicht: Was müssen Eltern hier beachten Das Thema Unterhalt spielt auf den ersten Blick nur eine Rolle, wenn sich Eltern für eine Trennung entscheiden. Hier geht es dann um die Frage, wie die Unterhaltspflichten konkret verteilt werden. Wie ist der Unterhalt im Detail geregelt? 1. Unterhalt bei gemeinsamer Betreuung Maßgebend für Unterhaltsfragen ist immer das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier wird unter anderem definiert, wer zivilrechtlich Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Die Basis bildet § 1601 ff. BGB. Letzterer erlegt eine Unterhaltspflicht Verwandten in gerader Linie auf. Was bedeutet dies in der Praxis? Gerade Linie heißt, dass Kinder gegenüber Eltern (aber auch andersherum) geltend machen können. Brüder und Schwestern sind hingegen nicht zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, können die im Ernstfall aber natürlich auf freiwilliger Basis übernehmen. Der Anspruch auf Unterhaltsleistungen besteht solange, wie Unterhaltsberechtigte nicht für die eigene Existenz sorgen können. Sofern Eltern nicht getrennt leben, sondern die Erziehung eines Kindes gemeinsam tragen, wird im Rahmen des Natural-/Betreuungsunterhalts der gesetzlich verankerten Unterhaltspflicht genügt. Achtung: Betreuungsunterhalt greift nur, solange der Nachwuchs noch nicht volljährig ist. Sofern – etwa aufgrund von Studium oder Ausbildung – ein volljähriges Kind unterhaltsberechtigt ist, hat es einen Anspruch auf Barunterhalt. Wichtig: Sobald ein Kind dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, ist von einer eigenverantwortlichen Sicherung der Existenz auszugehen. Hierdurch kommt die Unterhaltspflicht vorerst zum Erliegen. 2. Unterhalt bei getrenntlebenden Eltern Prinzipiell sind: minderjährige Kinder volljährige privilegierte Kinder volljährige Kinder Kinder mit Behinderung unterhaltsberechtigt bzw. kann hier eine Unterhaltspflicht bestehen. Diese tritt besonders im Rahmen einer Trennung der Eltern in den Vordergrund. Hier ist ein Elternteil meist zum Barunterhalt verpflichtet, da der versorgende Elternteil in aller Regel den Betreuungsunterhalt sicherstellt. Für die Berechnung des Barunterhalts wird allgemein die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils herangezogen. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang das Einkommen. Über die Düsseldorfer Tabelle lässt sich relativ schnell ermitteln, welche Einkommensgruppen für welches Kind welche Unterhaltsleistung werden aufbringen müssen. Aufsichtspflicht – Eltern haften für ihre Kinder Aufgrund der gesetzgeberischen Rahmenbedingungen haben Eltern in Deutschland nicht nur die Aufgabe der Unterhaltssicherung für ihre Kinder. Nach § 1631 BGB erwächst Eltern die Pflicht, Kinder zu pflegen erziehen beaufsichtigen. Gerade der letztgenannte Aspekt sorgt in der Praxis immer wieder für Missverständnisse und Verwirrung. Stichwort ist an dieser Stelle: Eltern haften für ihre Kinder! Die Aufsichtspflicht wird nach § 1631 BGB ganz klar den Eltern zugeschrieben. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass beispielsweise ein 10 Jahre altes Kind nun rund um die Uhr durch Eltern überwacht werden muss. Vielmehr ist an diesem Punkt eine sehr differenzierte Betrachtung der einzelnen Sachverhalte vorzunehmen. Hintergrund: Das BGB enthält im Schadenersatzrecht gleich mehrere wichtige Aspekte. Deliktunfähigkeit bei Kindern In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Verursacher eines Schadens (an Personen oder Sachen) für diesen Schaden auch finanziell einzustehen hat. Schadenersatz wird im BGB nach § 823 ff. geregelt. Hier ist aber eine Deliktunfähigkeit vorgesehen. Bedeutet: Personen, welche das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr wird die Altersgrenze sogar auf das 10. Lebensjahr ausgedehnt. Hintergrund: Bis zum Erreichen geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kindern die nötige geistige Reife fehlt, um die Konsequenzen ihrer Handlung abzuschätzen. Umso wichtiger die Aufsicht der Eltern. Verletzen diese ihre Aufsichtspflicht, sind sie nach § 832 BGB schadenersatzpflichtig. Strittig ist an diesem Punkt regelmäßig, wann eine Pflichtverletzung eintritt. Fährt der Nachwuchs mit dem Rad einige Meter vor den Eltern und quert plötzlich die Straße, ist hiervon mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auszugehen. Letztlich ist dies aber eine gerichtliche Entscheidung. Gesundheitsversorgung: Was haben Eltern zu beachten Die elterlichen Pflichten gehen weit über den reinen Unterhalt hinaus. Prinzipiell umfasst die sogenannte elterliche Sorge alle möglichen Aspekte der Personen- und Vermögenssorge. Davon wird auch das Thema Krankenversicherung und Gesundheit erfasst. Prinzipiell müssen alle in Deutschland lebenden Personen eine Krankenversicherung abschließen. Neugeborene sind hierzu natürlich noch nicht in der Lage. Im Regelfall wird – bei gesetzlich Versicherten – das Kind in die Familienversicherung aufgenommen. Hierfür wird der Nachwuchs einfach bei der Krankenkasse angemeldet. Einige Besonderheiten ergeben sich, wenn ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert ist. In diesem Fall entscheiden die Einkünfte über den Versicherungsstatus des Neugeborenen. Die Absicherung über eine Krankenversicherung ist am Ende aber nur eine Seite der Medaille. Was passiert, wenn Eltern mit Kindern nicht zum Arzt gehen – etwa im Rahmen der sogenannten U-Untersuchungen? Unterlassung der Gesundheitsfürsorge Die U-Untersuchungen dienen der Früherkennung schwerwiegender Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Grundsätzlich besteht in Deutschland zwar keine Pflicht, diese Termine auch wahrzunehmen. Aber: In einigen Bundesländern fordern die Behörden Eltern zum Besuch der U-Untersuchungen auf. Unterbleibt dies, kann durch Ämter beispielsweise ein Hausbesuch angesetzt werden, um Aufschluss über die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes zu bekommen. Noch gravierender sind die Maßnahmen, wenn gesundheitliche Fürsorge offensichtlich verletzt wird. Ein Beispiel sind Erkrankungen wie Pneumonien, bei denen Eltern – etwa aufgrund beruflichen Drucks – verzichten. Ist erkennbar, dass das Kindeswohl gefährdet wird, haben Gerichte die Möglichkeit zur Anordnung der Teilnahme an der Gesundheitsfürsorge. In der letzten Konsequenz bliebe den Gerichten sogar die Möglichkeit, den Eltern die Sorge für das Kind teilweise oder vollständig nach § 1666 BGB zu entziehen. Schulpflicht: Anmeldung und Überwachung Das Schul- und Bildungswesen ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Eine Tatsache, welche auch die Schulpflicht und deren Ausgestaltung berührt. Für die Eltern bedeutet das Thema Schulpflicht, dass: Anmeldung für minderjährige KinderÜberwachung der Teilnahme in ihren Verantwortungsbereich und unter ihre elterlichen Pflichten fallen. Speziell die Überwachung des Schulbesuchs ist in der Praxis ein nicht ganz einfaches Thema. Hintergrund: Eine Verletzung der Schulpflicht kann in diesem Bereich durch das schulpflichtige Kind als auch im Rahmen einer Überwachung der Schulpflicht stattfinden. Speziell bei Heranwachsenden ist diese nicht immer ganz einfach durchzusetzen. Aber sofern Behörden tatsächlich eine Verfehlung der Eltern feststellen, kann dies – aufgrund des Charakters einer Ordnungswidrigkeit – einen ein Bußgeld nach sich ziehen. In letzter Konsequenz besteht am Ende sogar die Möglichkeit, das Sorgerecht gerichtlich zu entziehen. Fazit: Eltern haben viele Pflichten zu erfüllen Die Geburt ist ein aufregendes Erlebnis – und läutet einen neuen Abschnitt im Leben vieler Eltern ein. In die Vorfreude auf den Nachwuchs mischt sich auch die Frage, ob man der Herausforderung und Verantwortung gewachsen ist. Denn Eltern übernehmen auch Pflichten. Wie weit die Fürsorge geht, regelt unter anderem der Gesetzgeber – etwa im Rahmen des Unterhaltsrechts. Aber auch beim Thema Schulpflicht oder im Bereich der Krankenversicherung sind Eltern gefragt. Und wenn der Aufsicht nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird, können sogar noch Schadenersatzforderungen auf die betroffenen Eltern zukommen. Prinzipiell steht immer an erster Stelle das Wohl des Kindes – und nicht die Wünsche der Eltern.