Staatliche Leistungen für Eltern

ALG 2 und Sozialgeld

Können Sie für ihren Lebensunterhalt weder durch eigenes Einkommen, Vermögen oder Unterhaltszahlungen aufkommen, sollten Sie für sich ALG II und für ihr Kind Sozialgeld beantragen.

Wer hat Anspruch auf ALG II?

Anspruchsberechtigt ist, wer:

  • zwischen 15 und 64 Jahren
  • erwerbsfähig
  • hilfsbedürftig ist und
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden erwerbstätig sein könnte.

Hilfsbedürftig ist, wer den eigenen Lebensunterhalt sowie den, der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, nicht durch eine zumutbare Arbeit, eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.

Berücksichtigt werden hierbei das Nettoeinkommen inklusive Kindergeld und Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschusszahlungen sowie Vermögen, bei dem jedoch diverse Freibeträge zu beachten sind. Angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, ein selbstgenutztes, angemessenes Hausgrundstück bzw. Eigentumswohnung werden nicht angerechnet.

Zumutbar ist ihnen mit wenigen Ausnahmen jede Arbeit. Unzumutbar ist sie allerdings, wenn sie ein Kind bis zum dritten Lebensjahr betreuen. Ab dem dritten Lebensjahr muss die Betreuung durch eine Tageseinrichtung oder Tagespflege sicher gestellt sein, damit ihnen die Aufnahme einer Arbeit zumutbar ist.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus mindestens einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und dem im Haushalt lebenden unter 25 jährigen, unverheiratetem Kind, das seinen Lebensbedarf weder durch eigenes Einkommen noch Vermögen vollständig decken kann. Ebenfalls zur Bedarfsgemeinschaft zählt der im Hauhalt lebende Partner.

Wo beantrage ich ALG II und Sozialgeld?

Anträge gibt es bei der örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Agentur für Arbeit oder der Gemeinde, wo ihnen ein persönlicher Fall-Manager zur Seite gestellt wird.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehören pauschalisierte Regelleistungen, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Einmalleistungen sowie Zuschüsse für die Sozialversicherung.

Regelleistung

Die seit Juli 2007 bundeseinheitliche Regelleistung dient zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfen des täglichen Lebens.

Höhe der Regelleistung 

Regelleistung in Prozent

Alleinstehender

347 Euro

100 

Alleinerziehender

347 Euro

100 

(Ehe-) Partner je

312 Euro

90 

Alleinerziehende, die einen Anspruch auf ALG II haben, erhalten einen Mehrbedarfszuschlag zur Regelleistung.

Bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren steht ihnen ein Mehrbedarf von 36 Prozent der Regelleistung zu. Ansonsten werden zwölf Prozent der Regelleistung je minderjährigem Kind gewährt, im Höchstfall jedoch 60 Prozent der Regelleistung.

Mehrbedarfe sind ebenfalls vorgesehen für Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche sowie für genesende, kranke und behinderte Menschen.

Einmalleistungen

Unter die einmaligen Leistungen fallen

  • Erstausstattung der Wohnung inklusive Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung (bei Schwangerschaft und Geburt)
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen


Leistungen für Unterkunft und Heizung

Anfangs werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet. Nach spätestens sechs Monaten belaufen sich die Leistungen jedoch nur noch auf die angemessenen Unterkunftskosten. Diese orientieren sich an dem Raumbedarf der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft sowie dem örtlichen Mietniveau. Die Wohnungsmiete sollte dabei im unteren Bereich der ortsüblichen Miete liegen.

Notwendige Umzugskosten und Mietkautionen werden ebenfalls übernommen.

Sozialgeld

Anspruch auf Sozialgeld haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind und mit dem Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen somit vor allem die Kinder des Hilfsbedürftigen.

Alter des Kindes

Höhe des Sozialgeldes

Quote der Regelleistung

unter 14 Jahren

208 Euro

60 Prozent

zwischen 14 und 25 Jahren

278 Euro

80 Prozent


Kinderzuschlag statt ALG II

Wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt durch ein Einkommen bestreiten können und nur zur Deckung des Lebensunterhalts ihrer Kinder ALG II und Sozialgeld beantragen müssten, können sie stattdessen Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt im Monat maximal 140 Euro.

Verwandte Artikel

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Zurück nach oben