ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Flexiblere Regelungen bei Elternzeit in Kraft Heidrun Berger Teilzeit arbeitende Eltern können mit dem „ElterngeldPlus“ länger Elterngeld beziehen. Mit dem „Partnerschaftsbonus“ werden diejenigen belohnt, die das Kind gemeinsam betreuen. Die Bundesregierung hat mit der Einführung des ElterngeldPlus auf den Trend reagiert, dass viele Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen und viele Väter sich gern mehr um ihre Kinder kümmern würden. Im Mittelpunkt der Reform steht jedoch die Flexibilisierung der Elternzeit. ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit Eltern, die während der „Babypause“ 25 bis 30 Stunden in der Woche Teilzeit arbeiten, bekommen zusätzlich zu ihrem Teilzeiteinkommen das „ElterngeldPlus“: Und das 28 statt bisher 14 Monate lang. Damit bekommen sie unterm Strich genauso viel Elterngeld wie diejenigen, die nicht arbeiten gehen. Zurzeit verlieren Teilzeit arbeitende Eltern einen Teil ihres Elterngeld-Anspruchs. Partnerschaftsbonus, wenn Mutter und Vater Teilzeit arbeiten Die Neuregelung sieht weiterhin vor, Eltern, die sich die Betreuung des Kindes teilen, mit einem Partnerschaftsbonus zu belohnen. Nehmen beide für mindestens vier Monate gleichzeitig Elternzeit und arbeiten dabei Teilzeit, wird das “Elterngeld Plus“ noch für weitere vier Monate gezahlt. „Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert“, so Familienministerin Manuela Schwesig. Elternzeit flexibel gestalten Eltern sollen mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ihre Elternzeit flexibler gestalten können. Bisher können sie ein Jahr der Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Künftig können zwei der drei Erziehungsjahre zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig, die Elternzeit muss allerdings 13 Wochen zuvor angemeldet werden. Familie und Beruf besser vereinbaren Laut Bundesfamilienministerium wünschen sich 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern, dass Mutter und Vater in gleichem Umfang arbeiten und sich um Haushalt und Familie kümmern. Aber nur 14 Prozent gelänge es, das umzusetzen. Über die Hälfte der Väter würde sich mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll das ermöglichen. Den Bundeshaushalt belastet die Reform mit etwa 100 Millionen Euro zusätzlich.