Staatliche Leistungen für Eltern

Unterhaltsvorschuss

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt, die keinen oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe der Zahlungen beträgt seit Januar 2010:

  • Kinder bis unter 6 Jahre: 133 Euro monatlich
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 180 Euro monatlich

Abgezogen werden Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils sowie eventuelle Waisenbezüge. Die Zahlungen erfolgen kalendermonatlich im Voraus.

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Unterhaltsvorschussleistungen können maximal 6 Jahre bezogen werden. Sie enden mit dem zwölften Geburtstag des Kindes oder bei erneuter Heirat des Alleinerziehenden.

Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Der Antrag ist in der Regel beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Der Anspruch des Kindes auf Sozialhilfe oder Sozialgeld bleibt neben dem Unterhaltsvorschuss bestehen.

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