Adoption in Deutschland

Rechtliche Voraussetzungen

Adoption in Deutschland

Es gibt viele Gründe, warum sich ein Kinderwunsch nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt. Eine Alternative stellt die Adoption dar. Sie verhilft nicht nur Paaren oder Alleinstehenden zu der ersehnten Elternschaft, sondern bieten dem Kind die Chance auf ein normales Familienleben.

Das grundlegende Adoptionsverfahren im Bürgerlichen Gesetzbuch

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 1741 bis 1772 unter anderem, wer ein Kind oder einen Erwachsenen adoptieren darf, welche Voraussetzungen die Person oder das Paar erfüllen müssen und wer für die Vermittlung zuständig ist.

Für Minderjährige gilt grundsätzlich, dass die Adoption dem Kindeswohl dienen muss. Die Vermittlungsstellen haben die Aufgabe, passende Eltern für das Kind zu finden. Eltern, die mit einer Erwartungshaltung an das Kind herantreten, eignen sich daher weniger. Stattdessen sollen sie das Kind so annehmen, wie es ist.

Wichtig ist auch, dass zwischen Adoptivkind und Eltern eine Beziehung entsteht, die der von leiblichen Kindern und ihren Eltern entspricht. Die Mitarbeitenden der Vermittlungsstelle müssen einschätzen, ob sie dies in dem konkreten Fall für realistisch halten oder nicht.

Das BGB hält fest, dass Alleinstehende ein Kind nur allein adoptieren können. Handelt es sich hingegen um ein Ehepaar, dann können sie das Kind ausschließlich gemeinschaftlich adoptieren.

Adoptionsformen 

In Deutschland gibt es folgende Formen der Adoption:

  • Fremdadoption
  • Stiefkindadoption
  • Verwandtenadoption
  • Pflegekindadoption
  • Sukzessivadoption
  • Erwachsenenadoption

Fremdadoption

Wenn sie an eine Adoption denken, kommt den meisten Menschen zuerst diese Variante in den Sinn. Dabei nimmt eine leiblich nicht verwandte Familie das Kind auf, wodurch alle Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Die Adoptiveltern werden rechtlich mit leiblichen Eltern gleichgestellt.

Stiefkindadoption

Bei dieser Form adoptiert ein Partner das leibliche Kind des anderen. Im Sinne des Kindes ist das zum Beispiel, wenn der zweite Elternteil unbekannt oder verstorben ist. Wenn das Kind seit Jahren keinen Kontakt mehr zu diesem Elternteil hatte, kommt eine Stiefkindadoption ebenfalls in Betracht.

Verwandtenadoption

Unter diesem Begriff ist zu verstehen, dass ein Kind bis zum dritten Verwandtschaftsgrad adoptiert wird. Beispiele sind Enkel, Nichte oder Neffe. Im Gegensatz zur Fremdadoption verlieren nur die leiblichen Eltern den Verwandtenstatus, nicht jedoch der Rest der Familie.

Pflegekindadoption

Wer ein Pflegekind bei sich aufnimmt, kann es adoptieren. Oft willigen die leiblichen Eltern allerdings nicht ein, weshalb diese Form der Adoption in Deutschland selten ist.

Sukzessivadoption

Durch diese Option kann ein Ehepartner das Adoptivkind seines Partners ebenfalls adoptieren. Der Zeitpunkt der ursprünglichen Adoption liegt dabei vor der Eheschließung, die zweite Adoption erfolgt daher „sukzessive“.

Erwachsenenadoption

Diese Form ermöglicht es erwachsenen Personen, sich adoptieren zu lassen. Rechtliche Voraussetzung für eine Erwachsenenadoption ist, dass eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Beteiligten besteht.

Tipp: Die Erwachsenenadoption wird gelegentlich genutzt, um in den Besitz eines Adelstitels zu gelangen.

Voraussetzungen für eine Adoption 

Das Gesetz gibt einige Bedingungen vor, die für eine Adoption erfüllt werden müssen. Zum einen betreffen sie das Alter der Adoptiveltern, wie diese Liste zeigt:

  • eine Einzelperson muss mindestens 25 Jahre alt sein
  • will ein Ehepartner das Kind des anderen Ehepartners adoptieren, muss er das 21. Lebensjahr erreicht haben
  • will ein Paar gemeinsam adoptieren, so muss einer der beiden mindestens 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt sein

Zum anderen muss dem Adoptivkind eine Probezeit eingeräumt werden. Während dieser lebt es bereits bei den potenziellen Adoptiveltern, wodurch beide Seite die Gelegenheit bekommen, sich besser kennenzulernen. Merken die Eltern oder das Kind, dass sie nicht zueinanderpassen, können sie den Adoptionsvorgang stoppen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • wirtschaftlich stabile Verhältnisse
  • eine harmonische Beziehung zum Partner
  • Wille, das Adoptivkind über seine Herkunft zu informieren
  • persönliche Eigenschaften wie Toleranz, Empathie, Fürsorglichkeit
  • die richtigen Gründe für die Adoption (auf das Kindeswohl ausgerichtet)
  • Wohnraum, der ausreichend Platz bietet
  • Bereitschaft, die eigene Erziehung kritisch zu hinterfragen
  • gute psychische und körperliche Gesundheit

Sonstige Informationen rund um die Adoption

Das Adoptivkind muss in die Adoption einwilligen. Laut BGB ist für Kinder unter 14 Jahren ein gesetzlicher Vertreter für die Einwilligung verantwortlich, der sich dabei nach dem Wunsch des Kindes richten muss. Ein Kind kann also nicht gegen seinen Willen in eine Familie aufgenommen werden.

Auslandsadoption

Wer einem Kind aus dem Ausland eine Chance auf ein besseres Leben in Deutschland geben will, kann dies durch eine Adoption tun. Dies steht unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Personen offen, auch bei der staatlichen Zugehörigkeit des Kindes gibt es keine Beschränkungen.

Die Adoption kann in Deutschland oder im Ausland stattfinden. Um das Kind zu schützen, muss eine deutsche Auslandsvermittlungsstelle an dem Prozess beteiligt sein. Sie stellt sicher, dass die Adoption nur zum Wohle des Kindes durchgeführt wird. Wer dies umgeht, macht sich strafbar.

Damit die Auslandsadoption nach deutschem Recht anerkannt und die Adoptiveltern Entscheidungen für ihr Kind treffen können, muss ein Antrag beim örtlichen Familiengericht gestellt werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Länder aus dem „Haagener Adoptionsübereinkommen“. Dazu gehören unter anderem:

  • Indien
  • Burundi
  • Dominikanische Republik
  • Tunesien

FAQ

F: Welche Vermittlungsstellen gibt es?

A: In Deutschland vermitteln die Jugendämter sowie kirchliche und nicht konfessionelle Stellen Adoptionen.

F: Können gleichgeschlechtliche Paare ein Kind adoptieren?

A: Ja.

F: Gibt es eine Altersobergrenze für Adoptiveltern?

A: Nein. Solange die Annehmenden körperlich und geistig gesund sind, ist das Alter nicht nach oben hin begrenzt.

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