Anonyme Geburt im Krankenhaus jetzt legal Wenn Frauen ihre Schwangerschaft geheim halten möchten Heidrun Berger Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten, können ihr Kind dennoch in einer Geburtsklinik, einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme entbinden. Anonym. Das regelt das Gesetz über die „vertrauliche Geburt“. Die Frauen können das Kind medizinisch betreut und dennoch anonym zur Welt bringen – und das nun ganz legal. Bisher wurden anonyme Geburten in Krankenhäusern lediglich geduldet. Die Ärzte oder Hebammen tragen nun anstelle des Namens der Mutter ein Pseudonym in die Akten ein und melden nur das Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes an die staatlichen Stellen. Die Kosten der Entbindung übernimmt der Bund. Das Kind soll erfahren können, wer seine Mutter ist Die Frau wird, wenn sie es möchte, von einer Beraterin vor und nach der Geburt begleitet. Nur ihr gegenüber und nur dieses eine Mal gibt sie ihre Identität preis. Ihr Name, das Geburtsdatum und die Anschrift werden in einem mit dem Pseudonym gekennzeichneten und versiegelten Umschlag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Denn das Kind soll später erfahren können, wer seine Mutter ist. Ab seinem 16. Geburtstag kann es den Briefumschlag einsehen. Bisher erfuhren Kinder, die anonym geboren worden sind, nichts über ihre Herkunft. Bereits vor der Entbindung können Frauen, die sich in einer Notsituation befinden, bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen – auch hier anonym. „Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. Vertrauliche Beratung am Telefon und online Ebenfalls seit 1. Mai 2014 können diese Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, rund um die Uhr die Nummer 0800/ 40 40 020 wählen und sich kostenlos Hilfe holen. Die Beratung ist anonym, vertraulich, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert die Broschüre „Die vertrauliche Geburt – Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Im Netz gibt es Informationen unter www.geburt-vertraulich.de. Hier können sich Schwangere auch anonym online beraten lassen.