Betreuungskosten absetzen Private Kinderbetreuung absetzen: Geht das eigentlich? Redaktion Nicht wenige Familien fragen sich, ob eine privat engagierte Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden kann. Wir erklären nachfolgend, ob und wie Kosten für eine private Kinderbetreuung in die Steuererklärung aufgenommen werden können und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Babysitter zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen Im Jahr 2006 wurde das Gesetz für haushaltsnahe Dienstleistungen so geändert, dass nun auch Aufwendungen für die Kinderbetreuung abgesetzt werden können – genauso wie Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung: Das Kind ist jünger als 14 Jahre. Dabei ist es egal, ob das Kind im Kindergarten oder durch eine Tagesmutter betreut wird. Ebenfalls absetzbar sind Betreuungskosten durch ein Au-Pair, Bekannte oder die Großeltern. Welche Voraussetzungen bei einer Betreuung durch Familienangehörige, zum Beispiel die Großmutter des Kindes, eingehalten werden müssen, ist hier nachzulesen. Welche Höhe kann abgesetzt werden? Absetzbar sind zwei Drittel der Betreuungskosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag gilt für ein Kind. Wer demnach in einem Jahr 6.000 Euro für einen Babysitter gezahlt hat, kann davon 4.000 Euro absetzen. Bei 3.000 Euro sind dementsprechend 2.000 Euro abzugsfähig. Voraussetzungen: Vertrag und Nachweis der Zahlung Als Nachweis benötigt das Finanzamt einen entsprechenden Vertrag über die Kinderbetreuung – in diesem müssen die Arbeitsbedingungen festgehalten sein. Außerdem muss die Zahlung zwingend per Banküberweisung erfolgen, denn eine Kopie des Überweisungsträgers oder Kontoauszugs muss ebenfalls mit bei der Steuererklärung eingereicht werden. Welche Kosten lassen sich absetzen? Ausgaben für eine Kinderbetreuung sind auch dann absetzbar, wenn es sich bei der betreuenden Person um einen Verwandten handelt, sofern die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, ein Vertrag existiert und die Zahlung per Überweisung nachgewiesen werden kann. Anerkannt werden die nachfolgenden Kosten: Rechnung einer selbstständigen Tagesmutter oder eines professionellen Babysitters Gehalt für einen Babysitter oder für eine Tagesmutter Beiträge für Kindertagesstätten, Kinderhorte, Kindergärten, Internate oder ähnliche Einrichtungen Lohn für ein Au-Pair Mädchen
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