Windpocken Windpockenparty – harmloser Trend oder strafbares Risiko? Xenia Atanasovski Manche Trends, die von Eltern gesetzt werden, werfen Fragen auf. Etwa die sogenannte Windpockenparty. Sie wird wie eine Geburtstagsparty abgehalten – mit dem feinen Unterschied, dass sich die Kinder zielgerichtet anstecken sollen. Schillernde Girlanden, leckere Törtchen und bunte Luftballons tragen zur Freude eines jeden Kindes bei. Unter den Eltern steigt die Zahl derer an, die eine Windpockenparty geben, bei der es darum geht, die Windpocken zu bekommen. Dabei kennt die Kreativität oftmals keine Grenzen. So werden beispielsweise Lutscher herumgereicht, an dem jedes Kind nicht nur lecken darf, sondern es sogar muss. Auf diese Weise kann die Ansteckung gewährleistet werden, denn vor allem über den Speichel ist die Ansteckungsgefahr sehr hoch. Die gesunden kleinen Gäste, die aber schon bald krank sein werden, erhalten alle Aufmerksamkeiten, die sie sonst auch auf einem Geburtstag erhalten. Das Erregerkind ist DER Star unter den Kindern, denn schließlich werden die Kleinen dank ihm schon bald erkranken. Ungeimpfte Kinder werden hier zusammengeführt und dürfen sich ausnahmsweise den Becher, das Besteck oder auch den Dauerlutscher teilen. Windpocken sind nicht immer harmlos Die Eltern, die in der Regel den Impfempfehlungen nicht trauen, gehen davon aus, dass es zu einem harmlosen Verlauf kommen würde. Ihr Kind werde lediglich an einem kleinen Juckreiz leiden, der aber weitgehend durch Salben unterdrückt werden kann. Weit gefehlt. Auch Windpocken können potentiell gefährlich verlaufen. Die Inkubationszeit beträgt bei Windpocken zwei bis drei Wochen. Erst danach bricht die als Kinderkrankheit verniedlichte Krankheit richtig aus und setzt die kleinen Patienten zumeist für eine Woche außer Gefecht. Die Pusteln können ein hohes Fieber nach sich ziehen und den Kindern teilweise Appetitlosigkeit bescheren, denn die Pocken können sich auch im Rachenraum ausbreiten und dann sehr unangenehm werden, sodass das Kind nicht mehr richtig schlucken kann. Sicherlich sind Windpocken oft harmlos, doch wer gewährleistet, dass es nicht gerade bei seinem eigenen Kind zutrifft? Windpockenpartys sind gesetzeswidrig Sollte man ein Kind absichtlich mit dem Virus anstecken, es also mit vorsätzlich einer Krankheit aussetzen, gilt genau das als Körperverletzung. Genauer gesagt, nach § 223 des Strafgesetzbuches erfüllt es den Straftatbestand einer Körperverletzung. Derjenige, der eine so genannte Windpocken-Party veranstaltet und auch diejenigen, die daran wissentlich teilnehmen, machen sich der vorsätzlichen Körperverletzung eines Kindes strafbar. Das kann sogar 5 Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Es gilt also in jedem Fall, zweimal darüber nachzudenken, ob man dem Kind eventuelle große Strapazen zumuten möchte. Und zum anderen, eine Straftat in Form einer Körperverletzung riskieren möchte.