Spagat zwischen Kind und Job So gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit Heidrun Berger Frisch gebackene Eltern wollen sich heute nicht mehr zwischen Familie und Beruf entscheiden. Sie möchten beides. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit stellt sie vor große Herausforderungen, denn der Spagat zwischen Kind und Karriere macht sich nicht mit links. Wer vor der Geburt des Nachwuchses berufstätig war, muss sich entscheiden, wie es nach der Elternzeit weiter geht: Mit dem Nachwuchs weiterhin zu Hause bleiben oder wieder ins Berufsleben zurückkehren? Ist diese Entscheidung zugunsten des Jobs gefallen, muss noch geklärt werden: Vollzeit, Teilzeit, Gleitzeit, Jobsharing oder Home-Office? Diese Arbeitszeitmodelle sind möglich – allerdings nicht in jedem Unternehmen. Wie kann der Wiedereinstieg gelingen? Als erstes muss die Betreuung des Kindes sicher gestellt sein. Entweder man bekommt einen Platz bei einer Tagesmutter, in der Kita (Wartezeit einkalkulieren!), beschäftigt einen Babysitter (z.B. über HalloBabysitter.de) oder die Oma. Wer hierbei Unterstützung benötigt, kann sich an eines der bundesweit agierenden rund 700 Lokalen Bündnisse für Familien (www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de) wenden. Sie sind die Ansprechpartner für Mütter und Väter, die den Wiedereinstieg in den Beruf planen und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Steigt man bei seinem bisherigen Arbeitgeber wieder ein, hat man ihm in der Regel bereits vor der Babypause mitgeteilt, ab wann man wieder am Arbeitsplatz zur Verfügung steht. So können beide Seiten sich rechtzeitig darauf einstellen. Waren Mutter oder Vater zwölf Monate mit dem Nachwuchs zu Hause, wird sich in dieser Zeit an ihrer Arbeitsstelle nicht viel verändert haben. Haben sie allerdings drei Jahre pausiert, sollten sie sich auf mögliche Neuerungen einstellen. Gut, wenn sie während der Elternzeit den Kontakt zu den Kollegen gehalten haben. Wer bereits während der Elternzeit in Teilzeit oder als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung im Unternehmen tätig war (bis zu 30 Wochenstunden sind erlaubt), schaffte den Anschluss leicht. Hilfreich für den Wiedereinstieg: www.jobbörse.de Familienfreundliche Unternehmen Unternehmen mit familienfreundlicher Personalpolitik ebnen den frisch gebackenen Eltern den Weg zurück in die Arbeitswelt: Sie laden sie während der Elternzeit zu Betriebsfesten ein, gratulieren zum Geburtstag und belassen sie im E-Mail-Verteiler. Sie bieten ihnen flexible Arbeitszeitmodelle an, manche verfügen über eine eigene Betriebs-Kita. Oder sie organisieren eine Randzeitenbetreuung und gewähren ihnen, wenn die Kinder älter sind, in den Ferien Urlaub. Teilzeitarbeit für Beschäftigte in der Führungsetage, Job-Sharing und Teilzeitausbildungsplätze kennzeichnen ebenso einen familienfreundlichen Betrieb. Flexible Arbeitszeitmodelle – Teilzeit, Jobsharing, Home-Office Die meisten Mütter möchten nach der Geburt ihres Kindes nicht wieder voll ins Berufsleben einsteigen, sondern maximal 25 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten. Wichtig ist, dass sie diesen Wunsch dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor Beendigung der Elternzeit schriftlich mitteilen. Wenn im Unternehmen mehr als 15 Leute beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, haben Mutter oder Vater sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine geringere Arbeitszeit. Sie dürfen auch nicht gekündigt werden, wenn sie es ablehnen, Vollzeit zu arbeiten. Außer einer Teilzeitbeschäftigung ist in manchen Unternehmen auch Jobsharing möglich, bei dem sich zwei Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen. Die Arbeitszeiten werden untereinander vereinbart. Home-Office oder Telearbeit wird von zu Hause aus erledigt. In der Regel werden jedoch nur bestimmte Tage in der Woche dafür festgelegt, während die restliche Zeit am eigentlichen Arbeitsplatz gearbeitet wird. Home-Office wird in der heutigen modernen Arbeitswelt immer beliebter. Denn durch die neuen Medien ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass der Arbeitnehmer durchgängig persönlich in der Firma anwesend ist. Er kann viele Aufgaben auch vom Computer oder Telefon von zu Hause aus erledigen. Einen Anspruch auf Home-Office gibt es allerdings nicht. Organisation des Alltags der Familie Gehen beide Elternteile arbeiten, bleibt trotz Verkürzung der Arbeitszeit die Organisation des Alltags eine Herausforderung. Kinder, Partner, Haushalt, Job und Hobby unter einen Hut zu bringen, überfordert oftmals alle Beteiligten. Auch wenn der Staat viele Hilfen bietet. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem neuen ElterngeldPlus und der Flexibilisierung der Elternzeit will ich junge Eltern dabei unterstützen, Familie und Beruf so zu leben, wie sie es sich wünschen. Doch ich weiß, selbst wenn die Kinderbetreuung gut organisiert ist und man sich die Familien- und Erziehungsarbeit zu Hause teilt, gibt es Situationen, die Müttern und Vätern einiges abverlangen: Jedes Kind ist hin und wieder krank, und nicht immer harmonieren die Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten der Kita.“ Frau an den Herd oder ins Büro? Sollen die Frauen also doch besser zu Hause bleiben, um Kind und Haushalt optimal versorgen zu können? Letztendlich hängt diese Entscheidung von vielen Faktoren ab. Braucht die Familie das zweite Einkommen oder ist die Mutter alleinerziehend und somit für das Familieneinkommen allein zuständig? Möchte die Frau wieder arbeiten, weil sie sich als Hausfrau nicht wohl fühlt? Möchte sie keinen Karriereknick riskieren? Letztendlich muss und kann das jede Mutter und jeder Vater nach entsprechend seiner Bedürfnisse entscheiden – auch wenn gewisse Zwänge dabei eine Rolle spielen.