Bestattung fehl- und totgeborener Kinder Sternenfelder für Sternenkinder Heidrun Berger Sternenkinder – so nennen Eltern ihre Kinder, die winzig klein im Mutterleib gestorben oder ebenso klein tot geboren worden sind. Ein trauriges Thema, über das man nichts wissen will – bis es einen trifft. Und dann sollte man wissen, dass auch diese Kinder ihre letzte Ruhe in einem Grab finden können. Tote Babys, die nur ein Gewicht unter 500 Gramm erreicht haben, müssen nicht bestattet werden. Man kann diese Sternkinder aber bestatten. Das wissen die betroffenen Eltern oft nicht, denn noch vor einigen Jahren galten tot- oder fehlgeborene Kinder als Klinikmüll und wurden auch wie dieser „entsorgt“. Noch heute gibt es für sie keine Bestattungspflicht – seit Mai 2013 jedoch ein Bestattungsrecht. Betroffene Eltern engagieren sich für das Einrichten von Grabstellen Eltern, die sich in Initiativen wie „Die Sternenkinder“ und „Regenbogen. Glücklose Schwangerschaft“ engagieren, wollten schon lange ihre Kinder beerdigen dürfen. Ihnen ist es zu verdanken, dass viele Kliniken betroffene Eltern den Eltern mitteilen, dass sie ihre Sternenkinder beerdigen können. Meist geschieht das auf speziellen Sammelgrabfeldern – den Sternenfeldern oder Schmetterlingsgärten – auf Kirch- und Friedhöfen. An festgelegten Tagen werden die Kinder in einem Körbchen, einem Kästchen oder einem anderen Behältnis gemeinsam mit anderen Sternenkindern beigesetzt. Die Eltern können aktiv Abschied nehmen und haben einen Ort zum Trauern und Gedenken. Sie können ihr Kind auch von einem Krankenhausseelsorger anonym in einer solchen Sammelgrabstelle beisetzen lassen. Für Behörden waren Sternenkinder nur eine Fehlgeburt Die Eltern haben ihrem Kind bereits einen Namen gegeben, denn sie wissen oftmals schon, ob sie eine Tochter oder ein Sohn bekommen werden. Sie haben sich das Leben mit ihrem Kind ausgemalt. Und dann ist plötzlich alles vorbei, denn das winzige Wesen stirbt – noch bevor es zur Welt kam. Zu diesem traumatischen Erlebnis kommt hinzu, dass die Eltern ihr Kind nicht beerdigt haben. Denn wog es weniger als 500 Gramm, war das bisher nicht ohne weiteres möglich. Es wurde noch im Krankenhaus weggeschafft und den Eltern blieb nur der Eintrag im Mutterpass, vielleicht ein Ultraschallfoto und die Erinnerung. Denn für die Behörden existierte dieses tote Kind nicht als Mensch, sondern lediglich als Fehlgeburt. Und die wurde nicht registriert und nicht begraben. Sternenkinder bekommen einen Platz im Familienstammbuch In einigen bundesdeutschen Gemeinden allerdings konnten Sternenkinder in Gemeinschaftsgrabstätten und -grabanlagen oder in einem vorhandenen Familiengrab ihre letzte Ruhe finden. Gesetzlich manifestiert war das nicht. Das wollten betroffene Eltern nicht hinnehmen und setzten sich jahrelang für eine Änderung des Paragraph 31 des Personenstandsgesetzes ein. Barbara und Mario Martin aus Hessen erkämpften schließlich eine Änderung: Seit Mai 2013 werden Sternenkinder als Personen anerkannt. Ihre Eltern dürfen ihnen einen Namen geben, sie beim Standesamt registrieren, im Familienstammbuch eintragen und richtig bestatten. Kinder, die vor dieser Gesetzesänderung als Fehlgeburten eingestuft worden sind, können rückwirkend beim Standesamt gemeldet werden. Verpflichtend ist die neue Regelung nicht. Es besteht weder eine Pflicht zur Anzeige beim Standesamt, noch eine Pflicht, das Kind zu beerdigen. Beide Entscheidungen bleiben den Eltern überlassen. Mehr zum Thema Bestattungsmöglichkeiten im Bundesgebiet (Gräberfeldlisten): Initiative REGENBOGEN “Glücklose Schwangerschaft” e.V.www.schmetterlingskinder.de Ansprechpartner für betroffene Eltern: Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V. Informationen zur Neuregelung der Personenstandsverordnung beim Bundesfamilienministerium