Bundestag beschließt Familienleistungsgesetz Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge ab 2009 Damit folgte das Parlament weitgehend dem Entwurf der Bundesregierung und ging bei der Erhöhung der Kinderfreibeträge sogar noch darüber hinaus. Damit das Familienleistungsgesetz tatsächlich ab Januar in Kraft treten kann, bedarf es jedoch der Zustimmung durch den Bundesrat. Im ersten Anlauf hatte die Länderkammer das Gesetz jedoch abgelehnt. Inzwischen hat der Vermittlungsausschuss eine Regelung der Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet, die nun von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muss. Das soll sich ab 2009 ändern: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird von derzeit 154 Euro auf 164 Euro angehoben. Für das dritte Kind gibt es künftig 170 Euro statt wie bisher 154, für das vierte und jedes weitere Kind steigt der Satz von 179 auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag, also Anrechnung des Existensminimums des Kindes auf die Einkommenssteuer, steigt pro Kind von bisher 3.648 Euro auf 3.840 Euro pro Elternteil. Schulpflichtige Kinder aus Familien, die Leistungen zur Lebensunterhaltsicherung beziehen, erhalten jeweils zum Beginn des Schuljahres 100 Euro für Schulmaterialen. diese Regelung gilt bis zum Ende der zehnten Klasse. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten können einheitlich mit 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Für Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kann eine Steuerersprnis von bis zu 4000 Euro erzielt werden, Minijobs können mit bis zu 510 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Neben Haushaltshilfen gilt diese Regelung auch für Aufwendungen für Kinderbetreuung und Pflege. Opposition kritisiert Gesetz als unzureichend Während nach Angaben des Familienministeriums (BMFSFJ) Familien in Deutschland durch das Maßnahmenpaket um jährlich etwa 2 Milliarden Euro entlastet werden, kritisierten die Oppositionsparteien im deutschen Bundestag das Gesetz als unzureichend. So seien besonders Alleinerziehende Eltern und sozial schwache Familien wie schon bei der Reform des Kinderzuschlags im Oktober 2008 erneut benachteiligt worden. Zuvor waren die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke mit entsprechenden Gegenanträgen erwartungsgemäß gescheitert.
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