Steuern Steuerklasse 2 – finanzielle Rettung für Alleinerziehende? Maria Hugo Für Alleinerziehende hat der Tag oft schon zu wenige Stunden und die ToDo Listen sind endlos. Finanzielle Sorgen gehören dann oft zum Alltag. Sie können aber durch die Wahl der richtigen Steuerklasse vermindert werden. Für die Veranlagung in Steuerklasse 2 sind jedoch einige Voraussetzungen notwendig. Alleinerziehende: Voraussetzungen für Steuerklasse 2 Steuerklasse 2 können Arbeitnehmer beantragen, die alleinerziehend sind mit einem oder mehreren Kindern. Dazu zählen auch Personen, die nicht verheiratet oder verwitwet sind. Auch dauerhaft getrennt lebende Elternteile oder unverheiratete zählen dazu und können Steuerklasse 2 beantragen. Allerdings muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, welches Kindergeld bezieht oder auch den Kinderfreibetrag erhalten kann. In einigen Konstellationen hat das Kind seinen Wohnsitz bei beiden Elternteilen und ist auch bei beiden gemeldet. Das Elternteil, welches das Kindergeld bezieht, hat dann den Anspruch auf den Entlastungsbeitrag. Lebt die alleinerziehende Person alleine, ist eine Beantragung von Steuerklasse 2 ebenfalls möglich. Im Haushalt darf aber keine weitere volljährige Person wohnhaft sein. Dazu zählen beispielsweise Lebenspartner oder Mitbewohner. Einzige Ausnahme die vom Finanzamt akzeptiert wird, sind Personen die auf Pflege angewiesen sind und ebenfalls mit im Haushalt leben. Höhe des Entlastungsbetrags Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag monatlich. Sie haben weniger Abzüge vom Bruttogehalt als beispielsweise Steuerklasse 1. Der Betrag senkt die Steuerbelastung generell, die Voraussetzungen werden aber regelmäßig neu geprüft und müssen nachgewiesen werden. Dabei gilt. Alleinerziehende erhalten ab 2020 einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro (zuvor: 1.908 Euro). Der Betrag wurde aufgrund der Covid 19 Pandemie und den besonderen Belastungen für Alleinerziehende erhöht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag auf 240 Euro pro Kind. Die Beantragung von Steuerklasse 2 Der Antrag auf Steuerermäßigung kann beim Bundesfinanzministerium heruntergeladen werden. Zum Antrag gehört eine Anlage, die für jedes Kind einzeln angehängt werden muss. Später wird der Steuerklassenwechsel automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Die neue Steuerklasse muss dann auch in der Steuererklärung angegeben werden. Der Entlastungsbetrag kann übrigens auch mehrere Jahre rückwirkend angegeben werden. Der generelle steuerliche Grundfreibetrag von 9744 Euro (im Jahr 2021) ist vom Entlastungsbetrag separat zu behandeln. Unterstützungen für Alleinerziehende Neben der steuerlichen Entlastung gibt es noch eine Vielzahl anderer Unterstützungen, die für Alleinerziehende möglich sind. Erhalten Alleinerziehende vom Partner, von dem sie getrennt leben, keine Unterhaltszahlungen, kann ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ausgezahlt werden. Beim Jugendamt erfolgt auch die Beantragung. Online oder beim jeweiligen Bezirksamt sind die Unterlagen verfügbar. Dabei gilt: Je älter das Kind, desto höher der Unterhaltsvorschuss. Sind Alleinerziehende keine Empfänger von staatlichen Leistungen, zum Beispiel Hartz 4, haben sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Wohngeld erhalten Alleinerziehende mit geringem Einkommen, wenn sie keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen. Für die Berechnung spielt auch die Größe des Haushalts mit den entsprechenden Personen eine Rolle. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und ist eine Alternative für Arbeitslosengeld II. Den Zuschlag erhält dabei das Elternteil, welches auch Kindergeld bezieht. Der Zuschlag wird übrigens nicht rückwirkend ausgezahlt, daher ist eine frühzeitige Beantragung hilfreich. Die finanzielle Lage kann für Alleinerziehende eine echte Herausforderung darstellen. Mit steuerlichen Entlastungen und Freibeträgen können sie die Belastung aber deutlich abgemildern.