Armutsfalle Trennung? Was Frauen nach einer Scheidung erwartet Maria Hugo Besonders für Frauen bedeutet eine Scheidung, dass sie ihre finanzielle Sicherheit verlieren. Daher sollten sie sich rechtzeitig informieren wie sie sich darauf vorbereiten können. Der vermeintlich schönste Tag im Leben endet immer öfter mit einer Scheidung und das Idealbild von Haus, zwei Kindern und Hund existiert in Deutschland immer seltener. Was mit harmlosen Streits beginnt, endet für viele Frauen im finanziellen Ruin. Mittlerweile zerbricht in Deutschland jede dritte Ehe und wird geschieden. Sind die Emotionen auch noch so groß, sollten vor allem Frauen darauf achten einen kühlen Kopf zu behalten, damit es auch noch der Scheidung für sie weitergeht. Inhalt1 Beratungsstellen können unterstützen2 Struktur behalten im Trennungsjahr3 Zugewinngemeinschaft vs. Ehevertrag4 Vorsicht vor der Schuldenfalle5 Finanzielle Fragen im Hinterkopf behalten6 Teilzeitarbeitsmodelle genau durchdenken7 Weiterbilden zum Thema Altersvorsorge8 Riesterrente – ideal für Mütter9 Betriebsrente durch den Arbeitgeber Beratungsstellen können unterstützen Erwägen Frauen eine Scheidung, kann der erste Schritt eine Eheberatung sein. Beratungsstellen wie Pro Familia, Caritas oder Diakonie bieten entsprechende Beratungen an. Die Eheberatung kann dabei zu zweit aufgesucht werden, allerdings ist dies selbstverständlich auch alleine möglich. Eine außenstehende Person ist oft hilfreich und kann beiden Parteien einen klareren Blick geben. Das kann den Gang zum Anwalt ersparen und so erheblichem Stress und finanziellen Verlusten vorbeugen. Können allerdings auch die Beratungsstellen nicht mehr helfen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Er empfiehlt sich ohnehin, wenn etwa Fragen hinsichtlich des Sorgerechts für gemeinsame Kinder strittig sind. Struktur behalten im Trennungsjahr Beginnt das Trennungsjahr ist es wichtig den Überblick zu behalten, damit die Frau nach der Scheidung nicht mittellos dasteht. Es geht darum eine Checkliste zu erstellen und Schritt für Schritt zu prüfen wo der Ehepartner z.B. als Bürge oder Kontoinhaber eingetragen ist. Laufen Geldanlagen im Namen beider Partner, können diese auch nur gemeinsam gekündigt werden. In jedem Fall sollte auch die Bank über die Trennung informiert werden. Amazon Deutschland Patchworkfamilie: Meins. Deins. Unser. So regeln Sie Geld- und Rechtsfragen* von Lohrer, Maren Preis: € 12,99 Jetzt auf Amazon kaufen* Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten Bei den mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links handelt es sich um sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf einen solchen Link klickst und auf der Zielseite etwas kaufst, bekommen wir vom betreffenden Anbieter eine geringe Vermittlerprovision. Dies hat keine Auswirkungen auf den Kaufpreis. Zuletzt aktualisiert am 20. November 2024 um 23:27 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr. Zugewinngemeinschaft vs. Ehevertrag Um sich finanziellen Folgen nach einer Scheidung klar zu werden, ist es wichtig zu wissen, ob Paare in einer Zugewinngemeinschaft leben oder per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart haben. Der Großteil der Ehen in Deutschland ist über eine Zugewinngemeinschaft geregelt. Ist eine Gütertrennung vereinbart worden, wird der Ehepartner, der weniger verdient, nicht an dem in der Ehe erwirtschafteten Mehrverdienst des anderen beteiligt. Frauen sind nach einer Scheidung davon besonders betroffen, da sie aufgrund von Kinderbetreuung oder Teilzeitmodellen oft das niedrigere Einkommen haben. Gibt es in der Ehe eine Zugewinngemeinschaft, hat der Ehepartner Anspruch auf Unterhalt, Höhe und Dauer müssen allerdings mit dem Anwalt verhandelt werden. Die Ehedauer wird übrigens immer vom Tag der Eheschließung (standesamtlich) bis zur Zustellung des Scheidungsantrags gerechnet. Für spätere Lebensphasen gibt es außerdem noch den Versorgungsausgleich. Hat die Ehe mehr als drei Jahre bestanden, werden die Rentenansprüche zu Hälfte geteilt. Vorsicht vor der Schuldenfalle Im Rahmen der Lebensform Zugewinngemeinschaft ist Vorsicht geboten. Denn nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden werden aufgeteilt. So kann es passieren, dass die Ehefrau dem überschuldeten Ehemann letztendlich Unterhalt zahlen muss. Die finanzielle Unsicherheit ist nur ein Grund, den Frauen nach der Scheidung bereuen. Bestand die Ehe mit einem Ehevertrag, ist das Vermögen des Besserverdienenden geschützt und kann durch die Scheidung nicht so leicht ins Wanken geraten. Ist der Ehepartner beispielsweise an einer Firma oder einem Haus beteiligt, kann man so verhindern, dass direkt beides im Rahmen einer Scheidung verkauft wird oder der (Ex)-Ehepartner ausgezahlt werden soll. Finanzielle Fragen im Hinterkopf behalten Natürlich ist es nicht sonderlich romantisch sich finanzielle Fragen im Rahmen großer Verliebtheit zu stellen, dennoch können diese langfristig die Existenz sichern. Zu den Fragen gehört beispielsweise, wieviel Teilzeit kann ich mir leisten und kann ich beim Arbeitgeber Stunden aufstocken, sollte es zu einer Trennung kommen. Auch die Thematiken finanzielle Absicherung und Rente sollten immer wieder durchgespielt werden. Eventuell kommt auch ein Wechsel in Steuerklasse 2 in Betracht. Teilzeitarbeitsmodelle genau durchdenken Knapp die Hälfte aller Frauen arbeitet in einem Teilzeitmodell. Im Rahmen einer Trennung kann es nötig sein, das eigne Stundenkontingent zu erhöhen. Per Tarifvertrag können im Optimalfall mit dem Arbeitgeber Modelle wie “befristete Teilzeit” entwickelt werden. Haben Frauen vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet, haben sie Anspruch ihr Stundenkonto entsprechend aufzustocken und auch nach der “Auszeit” wieder in Vollzeit zu arbeiten. Weiterbilden zum Thema Altersvorsorge Besonders in jüngeren Jahren spielt die Rente eine untergeordnete Rolle. Gedanken wie: “Ist doch noch weit weg.” sollten aber besser schnell verworfen werden. Denn gerade bei einer Scheidung spielt die Rente eine wichtige Rolle. Zwar gibt es, wie oben erklärt den sogenannten Versorgungsausgleich, allerdings wird die gesetzliche Rente nicht immer reichen. Riesterrente – ideal für Mütter Im Rahmen der Riesterrente können Personen mit Kindern pro Jahr und Kind eine Zulage von 300 Euro erhalten. Das kommt natürlich vor allem Müttern zu Gute. Die Zulagen erhalten dann diese Personen, die das Kindergeld erhalten. Der Betrag von bis zu 300 Euro wird so lange gezahlt, wie Eltern für das Kind Anspruch auf Kindergeld haben. Betriebsrente durch den Arbeitgeber Zahlreiche Unternehmen bieten eine Betriebsrente an. Speziell Frauen sollten sich darüber informieren, damit sie nach einer Scheidung nicht mittellos sind. Der Arbeitgeber steuert in den meisten Fällen einen Teil dazu dabei und dann lohnt sich dieses Vorsorgemodell auch. Inwieweit der Arbeitgeber zur Betriebsrente zahlt, muss individuell geklärt werden. Abschließend ist zu sagen, dass die Ehepartner die Beziehung zwar genießen sollten, allerdings können sie die rosarote Brille auch ruhig mal absetzen. Denn nur mit eigener innerer Sicherheit und Absicherung kann frau auch die Beziehung entspannt führen.